Die Ausübung von Psychotherapie in der Krankenversorgung ist in Deutschland durch die Psychotherapierichtlinien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung geregelt. Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung werden von den Krankenkassen dann übernommen, wenn die Durchführung der Behandlung

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Quellenangabe
Brockhaus, Psychotherapie in der Krankenversorgung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/psychotherapie/psychotherapie-in-der-krankenversorgung