Publizitätspflicht, Pflicht von Unternehmen, über ihre wirtschaftliche Lage und Entwicklung öffentlich Rechenschaft zu geben, v. a. durch Veröffentlichung von Jahresabschluss und Lagebericht. Ziel der Publizitätspflicht ist der Schutz und die Information von Anlegern und Gläubigern. Die Publizitätspflicht von Kapitalgesellschaften (AG, KGaA, GmbH) und eingetragenen Genossenschaften richtet sich nach §§ 325 ff. HGB, die u. a. durch das Bilanzrichtliniengesetz vom 19. 12. 1985 und das Transparenz- und Publizitätsgesetz vom 19. 7. 2002 in Umsetzung von EG-Richtlinien in nationales Recht erheblich reformiert wurden. Einbezogen in die Publizitätspflicht sind

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Quellenangabe
Brockhaus, Publizitätspflicht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/publizitätspflicht