Der römische Staat in der frühen Kaiserzeit (1./2. Jahrhundert n. Chr.): Octavian legte 27 v. Chr. seine Ausnahmegewalt nieder und erhielt dafür vom Senat den Ehrennamen »Augustus«. 23 verzichtete er auch auf das seit 31 dauernd bekleidete Konsulat. Statt der Ämter erhielt Augustus die daraus abgeleiteten Gewalten, v. a. das Imperium proconsulare maius (Imperium) mit dem Oberbefehl über die nicht befriedeten Grenzprovinzen (seit 27) und das neue stehende Heer sowie die Gewalt eines Volkstribunen (Tribunicia Potestas, seit 23) und seit 19 auch die Befugnisse

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Quellenangabe
Brockhaus, Kaiserzeit (27 v. Chr. bis 476 n. Chr.). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/römische-geschichte/kaiserzeit-27-v-chr-bis-476-n-chr