Rang [französisch »Reihe«, »Ordnung«, von altfranzösisch renc »Kreis (von Zuschauern)«], Zivilrecht: Position in einer Reihenfolge von Rechten, besonders von Grundstücksrechten (z. B. Hypothek, Grundschuld). Das Rangverhältnis ist wichtig für die Reihenfolge

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Quellenangabe
Brockhaus, Rang (Zivilrecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/rang-zivilrecht