Raub, Strafrecht: Straftat, die begeht, wer durch Gewalt gegen eine Person oder mittels Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen wegnimmt, um sie sich

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Quellenangabe
Brockhaus, Raub (Strafrecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/raub-strafrecht