Realkonkurrenz (Strafrecht)
Realkonkurrenz, Tatmehrheit, Strafrecht: die Verletzung mehrerer Strafgesetze oder die mehrfache Verletzung desselben Strafgesetzes durch mehrere
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Quellenangabe
Brockhaus,
Realkonkurrenz (Strafrecht).
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/realkonkurrenz-strafrecht