Real|last, Belastung eines Grundstücks, kraft deren dem Berechtigten wiederkehrende Leistungen aus dem Grundstück zu entrichten sind (Naturalien, Geld, Dienstleistungen), ohne dass grundsätzlich ein inhaltlicher Bezug zum Grundstück gegeben sein müsste (§§ 1105 ff. BGB).

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Quellenangabe
Brockhaus, Reallast. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/reallast