Rechenschaftslegung, Mitteilung einer geordneten Zusammenstellung von Einnahmen und Ausgaben, verbunden mit der Vorlage der Belege (§ 259 BGB). Zur Rechenschaftslegung ist verpflichtet, wer (zumindest auch) fremde Angelegenheiten zu besorgen hat,

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Quellenangabe
Brockhaus, Rechenschaftslegung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/rechenschaftslegung