rechtliches Gehör, der Anspruch des Einzelnen, vor Gericht mit seinem Vorbringen vor der Entscheidung gehört zu werden. Dem Betroffenen ist Gelegenheit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist zu allen Tatsachen, Beweisergebnissen und zu den Behauptungen der Gegenseite seine tatsächliche und

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Quellenangabe
Brockhaus, rechtliches Gehör. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/rechtliches-gehör