Rechts|angleichung, die Angleichung der innerstaatlichen Rechtsvorschriften, soweit dies innerhalb der EG für das ordnungsgemäße Funktionieren des gemeinsamen Marktes (Europäischen Binnenmarktes) erforderlich ist (Artikel 3

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Quellenangabe
Brockhaus, Rechtsangleichung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/rechtsangleichung