Rechtsangleichung
Rechts|angleichung, die Angleichung der innerstaatlichen Rechtsvorschriften, soweit dies innerhalb der EG für das ordnungsgemäße Funktionieren des gemeinsamen Marktes (Europäischen Binnenmarktes) erforderlich ist (Artikel 3
(23 von 163 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?
Quellenangabe
Brockhaus,
Rechtsangleichung.
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/rechtsangleichung