Rechtsberatung, die zur Besorgung von Rechtsangelegenheiten fremder Personen gehörende Beratung. Die entgeltliche und geschäftsmäßige Rechtsberatung obliegt in erster Linie den zugelassenen Rechtsanwälten, ferner in bestimmtem Umfang den Notaren und den Patentanwälten. Andere Personen, besonders Rechtsbeistände, bedürfen nach dem Rechtsberatungsgesetz vom 13. 12. 1935 (mit zahlreichen Änderungen) einer Erlaubnis, die nur unter

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Quellenangabe
Brockhaus, Rechtsberatung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/rechtsberatung