Rechtsbeugung, Verbrechen, dessen sich ein Richter (Berufs- oder ehrenamtlicher Richter), ein Schiedsrichter oder ein anderer Amtsträger schuldig macht, wenn er bei der Leitung oder Entscheidung einer streitigen Rechtssache

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Quellenangabe
Brockhaus, Rechtsbeugung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/rechtsbeugung