Rechtshandlung, im Recht im weiteren Sinn jedes Handeln, an das die Rechtsordnung eine Rechtsfolge knüpft. Häufig wird der Begriff einengend so verstanden, dass er nur mit

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Quellenangabe
Brockhaus, Rechtshandlung (Europarecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/rechtshandlung-europarecht