Rechtshilfe, die Vornahme einer Amtshandlung durch ein Gericht zur Unterstützung und auf Ersuchen eines anderen Gerichts oder einer anderen Behörde; z. B. Zeugenvernehmung, Beweisaufnahme,

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Quellenangabe
Brockhaus, Rechtshilfe. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/rechtshilfe