Rechtskraft, lateinisch Res iudicata, die Endgültigkeit gerichtlicher Entscheidungen. (Rechtssicherheit)

Im Zivilprozess ist zwischen formeller Rechtskraft (Unanfechtbarkeit der Entscheidung) und materieller Rechtskraft (bindende inhaltliche Maßgeblichkeit der Entscheidung) zu trennen. Die formelle Rechtskraft tritt bei Urteilen nach Ablauf der Frist für das vorgesehene Rechtsmittel (bei Versäumnisurteilen

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Quellenangabe
Brockhaus, Rechtskraft (Zivilprozess). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/rechtskraft-zivilprozess