Rechtsvereinheitlichung, die Schaffung gleicher oder inhaltlich übereinstimmender Rechtsnormen für ein bestimmtes Gebiet; sie kann innerhalb eines Staates (interne Rechtsvereinheitlichung) oder für mehrere selbstständige Staaten (internationale Rechtsvereinheitlichung) vorgenommen werden. Die diesbezüglichen meist

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Quellenangabe
Brockhaus, Rechtsvereinheitlichung (Europarecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/rechtsvereinheitlichung-europarecht