Rechtsverordnung, von einem Exekutivorgan (Regierung, Minister, nachgeordnete Verwaltungsbehörde) erlassene, regelmäßig abstrakt-generelle (für unbestimmt viele Fälle und Personen geltende) Rechtsnorm. Rechtsverordnungen dienen der Entlastung des parlamentarischen Gesetzgebers, der nicht alle Detailfragen

(30 von 211 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Rechtsverordnung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/rechtsverordnung