Reformatio in Peius [lateinisch »Umgestaltung ins Schlimmere«], v. a. im Bereich des Verwaltungsrechts auch »Verböserung«.

1) Prozessrecht: die Abänderung einer gerichtlichen Entscheidung in höherer Instanz zum Nachteil des Anfechtenden (Rechtsmittelführers). Die rechtsstaatlichen Prozessordnungen enthalten im Grundsatz das Verbot der Reformatio in Peius (Verschlechterungsverbot). Im Zivilprozess darf das

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Quellenangabe
Brockhaus, Reformatio in Peius (Prozessrecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/reformatio-in-peius-prozessrecht