Rehabilitierungsgesetze, auf der Grundlage der Festlegung im Einigungsvertrag (Artikel 17) erlassene gesetzliche Regelungen, die der Rehabilitierung von Opfern des SED-Regimes dienen. Das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz vom 29. 10. 1992 in der Fassung vom 17. 12. 1999 sieht die Aufhebung von rechtsstaatswidrigen Strafurteilen (z. B. Urteile der Waldheimer Prozesse) und rechtsstaatswidrigen Entscheidungen über Freiheitsentzug

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Quellenangabe
Brockhaus, Rehabilitierungsgesetze. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/rehabilitierungsgesetze