Reichskommissar, der Inhaber einer höheren oder obersten Amtsstelle im Deutschen Reich, bis 1918 dem Reichskanzler, seit 1919 dem Reichspräsidenten, dem Reichskanzler

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Quellenangabe
Brockhaus, Reichskommissar. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/reichskommissar