Reichspräsident, 1919–34 das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches, vom Volk auf sieben Jahre gewählt (Artikel 43 Weimarer Reichsverfassung); Wiederwahl war zulässig. Wählbar war jeder Deutsche nach Vollendung des 35. Lebensjahres. Gewählt war, wer im ersten Wahlgang die absolute oder im zweiten Wahlgang die

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Quellenangabe
Brockhaus, Reichspräsident. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/reichspräsident