Reichsritterschaft, im Heiligen Römischen Reich der hauptsächlich aus der Reichs- und Stiftsministerialität hervorgegangene reichsunmittelbare niedere Adel in Süd- und Westdeutschland, der nicht zur vollen Landeshoheit und Reichsstandschaft gelangte. Die Reichsritterschaft war seit 1422 (Privileg König Siegmunds) bündisch organisiert und wurde im

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Quellenangabe
Brockhaus, Reichsritterschaft. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/reichsritterschaft