Reichswehr, im Reichswehrgesetz vom 23. 3. 1921 festgelegter amtlicher Name der ab 1919 als »Vorläufige Reichswehr« bezeichneten Streitkräfte des Deutschen Reichs; wurde mit dem Gesetz über den Aufbau der deutschen Wehrmacht vom 16. 3. 1935 durch die Bezeichnung »Wehrmacht« ersetzt.

Die Reichswehr bestand gemäß den Bestimmungen des Versailler Vertrages (Teil 5) aus Heer und Marine; Luftstreitkräfte waren verboten. Die Stärke des

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Quellenangabe
Brockhaus, Reichswehr. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/reichswehr