Reisevertrag, Vertrag, durch den sich ein Reiseveranstalter verpflichtet, eine Reise zu organisieren und in eigener Verantwortung dem Reisenden gegenüber eine Gesamtheit von Reiseleistungen zu einem einheitlichen Preis zu erbringen. Das Reisevertragsrecht, das Bestimmungen zum Schutz des Verbrauchers enthält, von denen nicht zum Nachteil des Reisenden abgewichen werden kann, ist in den §§ 651 a bis 651 l BGB (zum 1. 11. 1994 an die EG-Richtlinie über Pauschalreisen angepasst) geregelt. Um das Reisevertragsrecht zur Anwendung zu bringen, genügen bereits zwei zusammengefasste Leistungen (z. B. Beförderung und

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Werke

Weiterführende Literatur:

H. Eisner: Reiserecht-Entscheidungen (52002);
E. Führich: Reiserecht (42002);
E. Führich:
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Quellenangabe
Brockhaus, Reisevertrag. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/reisevertrag