Religionsgesellschaften, Religionsgemeinschaften, Vereinigungen, deren Mitglieder sich zu einer gemeinsamen Religion bekennen und die gemeinsame Religionsausübung pflegen. Der aus dem Preußischen Allgemeinen Landrecht von 1794 übernommene Begriff ist auch heute noch im Staatskirchenrecht die Sammelbezeichnung für alle religiösen Vereinigungen, unabhängig von deren Größe und jeweiligen juristischen Organisationsform. Die Landesverfassungen verwenden stattdessen mehrheitlich den Begriff »Religionsgemeinschaften« für kleinere religiöse Gruppierungen in Abgrenzung

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Quellenangabe
Brockhaus, Religionsgesellschaften. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/religionsgesellschaften