richterliche Selbstbeschränkung, unter der Bezeichnung judicial self-restraint durch die Rechtsprechung im angelsächsischen Rechtsraum, besonders in den USA, entwickelter Grundsatz, nach dem

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Quellenangabe
Brockhaus, richterliche Selbstbeschränkung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/richterliche-selbstbeschränkung