richterliches Prüfungsrecht, das Recht (und die Pflicht) der Gerichte, die Gültigkeit einer von ihnen anzuwendenden Rechtsnorm zu prüfen. Das formelle richterliche Prüfungsrecht betrifft nur die Frage, ob ein Gesetz (eine Verordnung) in dem verfassungsmäßig (gesetzlich) vorgeschriebenen Verfahren und damit formell ordnungsmäßig erlassen worden ist. Das materielle richterliche Prüfungsrecht

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Quellenangabe
Brockhaus, richterliches Prüfungsrecht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/richterliches-prufungsrecht