Richter|recht, die Gesamtheit der Rechtsnormen, die nicht durch den staatlichen Gesetzgeber, sondern durch Gerichtsurteil geschaffen werden. Während im angloamerikanischen Rechtskreis das Richterrecht eine

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Quellenangabe
Brockhaus, Richterrecht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/richterrecht