Risikostrukturausgleich, Abkürzung RSA, Finanzausgleichsverfahren zwischen allen gesetzlichen Krankenkassen mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Krankenkassen; wurde 1994 (§ 266 ff. SGB V, Risikostrukturausgleichsverordnung vom 3. 1. 1994 [mit Änderungen]) in Vorbereitung auf die allgemeine Wahlfreiheit der Krankenversicherten eingerichtet, die 1996

(34 von 239 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Risikostrukturausgleich. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/risikostrukturausgleich