Rückfall, Strafrecht: die wiederholte Begehung einer Straftat. Die obligatorische Strafschärfung wegen Rückfalls, die das frühere

(15 von 107 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Rückfall (Strafrecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/ruckfall-strafrecht