Rückfall (Strafrecht)
Rückfall, Strafrecht: die wiederholte Begehung einer Straftat. Die obligatorische Strafschärfung wegen Rückfalls, die das frühere
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Quellenangabe
Brockhaus,
Rückfall (Strafrecht).
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/ruckfall-strafrecht