Rückwirkung, Recht: die Geltung von Rechtsakten, insbesondere von Normen, für Tatbestände, die zeitlich vor ihrer Entstehung oder ihrem Inkrafttreten liegen.

Vollständig verboten ist der

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Quellenangabe
Brockhaus, Rückwirkung (Recht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/ruckwirkung-recht