Die rechtliche Organisation eines Rundfunksystems kann a) rein privatwirtschaftlich, b) öffentlich-rechtlich, c) staatlich oder d) in einer Mischform aus öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk erfolgen. Während der Rundfunk in den USA von Anfang an privatwirtschaftlich strukturiert war, der Rundfunk in den skandinavischen Ländern staatsnah und der österreichische Rundfunk lange Zeit rein öffentlich-rechtlich organisiert war, haben sich aufgrund der fortschreitenden Entwicklung in der Breitbandkabel- und Satellitentechnik und den damit stark erweiterten Sendekapazitäten in den 1980er-Jahren in den meisten Ländern duale Rundfunksysteme mit öffentlich-rechtlichen und privaten Veranstaltern

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Quellenangabe
Brockhaus, Recht · Organisation. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/rundfunk/recht-organisation