Für die Veranstaltung von Rundfunkwerbung gelten bestimmte Auflagen: Sie muss deutlich vom übrigen Programm getrennt sein, ihre Gesamtdauer darf im öffentlich-rechtlichen Fernsehen auch weiterhin 20 Min., im Hörfunk 90 Min. pro Tag nicht überschreiten. Die Übertragung

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Quellenangabe
Brockhaus, Werbung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/rundfunk/werbung