Am Anfang der Entwicklung stand ein von Sitte und sakralem Brauch (mos maiorum) noch nicht geschiedenes Gewohnheitsrecht. Staatliches Recht wurde zum ersten Mal im Zwölftafelgesetz (451/450 v. Chr.) aufgeschrieben, um die Rechtssicherheit zu erhöhen und die Rechtsstellung

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Quellenangabe
Brockhaus, Geschichte. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/römisches-recht/geschichte