Das römische Zivilrecht überließ dem rechtlich selbstständigen, d. h. unter niemandes Gewalt stehenden Römer als »Hausvater« (Pater Familias) die Gewalt (dominium, »Hausgewalt«, »Eigentum«) über diejenigen Menschen, Tiere, Grundstücke und bewegliche Sachen, die sein Haus (domus) oder seine Familie (familia) bildeten. Dazu

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Quellenangabe
Brockhaus, Zivilrecht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/römisches-recht/zivilrecht