Sache
Sache, im Sinne des bürgerlichen Rechts ein räumlich begrenzbarer körperlicher Gegenstand (feste, flüssige und gasförmige Körper; §§ 90 ff. BGB, nicht aber Sachgesamtheiten wie z. B. eine Bibliothek oder ein Bestand an
(30 von 207 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?
Quellenangabe
Brockhaus,
Sache.
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/sache