Sachenrecht, die Gesamtheit der Vorschriften über die Rechtsbeziehungen der Personen zu den Sachen (dingliches Recht); auch die einzelnen dinglichen Rechte. Das Sachenrecht ist im 3. Buch des BGB enthalten (§§ 854–1296). Es basiert auf deutschem, nicht auf römischem Recht. Die Zahl

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Quellenangabe
Brockhaus, Sachenrecht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/sachenrecht