Nach der Verfassung vom 27.5.1992 liegt die Gesetzgebung beim Landtag (die Abgeordneten werden auf 5 Jahre gewählt). Das Parlament besitzt ein Selbstauflösungsrecht. Gesetzesvorlagen werden von der Staatsregierung, aus der Mitte des Landtags oder durch Volksantrag eingebracht. Stimmt der Landtag dem Volksantrag (Quorum: 40 000 Unterschriften) binnen 6 Monaten

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Quellenangabe
Brockhaus, Politik und Recht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/sachsen-30/recht