Sachverständiger, (natürliche) Person, die auf einem bestimmten Sachgebiet eine besondere Sachkunde aufweist. Diese Sachkunde muss sich durch überdurchschnittliche Kenntnisse und Erfahrungen im betreffenden Sachbereich auszeichnen. Aufgrund dieser Eigenschaften soll der Sachverständige – in der Regel durch Erstellung eines Gutachtens – bestimmte Feststellungen treffen.

Im gerichtlichen Beweisverfahren stellt der Sachverständige seine Sachkunde dem Gericht unabhängig und unparteiisch zur Verfügung. Ein solcher Sachverständigenbeweis, auf den grundsätzlich die Vorschriften über den Beweis durch Zeugen anwendbar sind, ist in allen Verfahrensordnungen vorgesehen und üblich,

(77 von 555 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Sachverständiger. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/sachverständiger