Nach dem Landesverfassungsgesetz von 1999 (mehrfach geändert) übt die Gesetzgebung ein auf fünf Jahre gewählter Landtag mit 36

(18 von 127 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Recht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/salzburg-30/recht