Schiedsgerichtsbarkeit, Völkerrecht: internationale Schiedsgerichtsbarkeit, die friedliche Beilegung von Streitigkeiten zwischen Staaten durch von den Streitteilen berufene Richter in einem besonderen Verfahren (oft Arbitration genannt) und aufgrund der Achtung vor dem

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Quellenangabe
Brockhaus, Schiedsgerichtsbarkeit (Völkerrecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/schiedsgerichtsbarkeit-völkerrecht