Schiffsvermessung, bei Seeschiffen der zivilen Schifffahrt die amtliche Feststellung ihrer Größe (Brutto- und Nettoraumgehalt) als Grundlage für Abgaben und Gebühren aller Art. Hierüber wird ein internationaler Schiffsmessbrief erteilt. Früher richtete

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Quellenangabe
Brockhaus, Schiffsvermessung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/schiffsvermessung