Schlichtung, Arbeitsrecht: die Hilfeleistung Dritter zur Beendigung von Gesamtstreitigkeiten zwischen Arbeitgebern beziehungsweise ihren Organisationen und Arbeitnehmervertretungen, besonders Gewerkschaften, über den Abschluss kollektivvertraglicher Regelungen (Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag). Das Schlichtungsverfahren soll Regelungen herbeiführen, um Arbeitskämpfe zu verhindern oder beizulegen oder um Streitigkeiten über künftige

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Quellenangabe
Brockhaus, Schlichtung (Arbeitsrecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/schlichtung-arbeitsrecht