Schuld|anerkenntnis, die vertragliche Anerkennung des Bestehens eines Schuldverhältnisses. Das konstitutive Schuldanerkenntnis (§ 781 BGB) begründet eine neue, selbstständige

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Quellenangabe
Brockhaus, Schuldanerkenntnis. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/schuldanerkenntnis