Schuldner|verzeichnis, beim Vollstreckungsgericht geführtes Vermögensverzeichnis (§ 915 ZPO). Es enthält Vermögensangaben aller Personen, die eine eidesstattliche Versicherung abgegeben haben (wegen unbefriedigender Pfändung, § 807 ZPO,

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Quellenangabe
Brockhaus, Schuldnerverzeichnis. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/schuldnerverzeichnis