Schuld|recht, Recht der Schuldverhältnisse, die Rechtsvorschriften, die das Entstehen, die Ausgestaltung und die Abwicklung der Schuldverhältnisse regeln. Das Schuldrecht findet sich im 2. Buch des BGB (§§ 241–853), das außer allgemeinen Regeln

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Quellenangabe
Brockhaus, Schuldrecht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/schuldrecht