Schuldverhältnis, ein Rechtsverhältnis zwischen mindestens zwei Personen, aufgrund dessen mindestens eine Person der anderen etwas schuldet. Als Schuldverhältnis bezeichnet man auch (Schuldverhältnis im engeren Sinne) die einzelne Schuld des Schuldners (z. B. Kaufpreisschuld). Rechte aus dem Schuldverhältnis sind als schuldrechtliche Forderungen des Berechtigten (Gläubigers) ausgekleidet, die der Schuld der Verpflichteten

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Quellenangabe
Brockhaus, Schuldverhältnis. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/schuldverhältnis