Schusswaffengebrauch, im Polizei- und Ordnungsrecht eine der Formen des unmittelbaren Zwanges. Dieser ist nach Bundesrecht und dem Recht der Länder den Polizeivollzugsbeamten, Soldaten im Wachdienst, bestimmtem zivilem Wachpersonal und einigen

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Quellenangabe
Brockhaus, Schusswaffengebrauch. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/schusswaffengebrauch