Schutzmacht (Völkerrecht)
Schutzmacht, Völkerrecht: Staat, der die Rechte und Interessen eines anderen Staates
(11 von 51 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?
Quellenangabe
Brockhaus,
Schutzmacht (Völkerrecht).
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/schutzmacht-völkerrecht