Schwarzfahrer (Strafrechtlich)
Schwarzfahrer, straßenverkehrsrechtlich derjenige, der ohne Wissen und Wollen des Halters dessen Kfz führt. Der Schwarzfahrer
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Quellenangabe
Brockhaus,
Schwarzfahrer (Strafrechtlich).
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/schwarzfahrer-strafrechtlich